Nachhaltigkeit bei der Weder Partner Asset Management & Consulting AG
In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte zu begrenzen, sondern soll vielmehr das gesamte ESG-Spektrum (Environment, Social und Governance) berücksichtigen. Die WPAC AG unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (OffenlegungsVO), der Art. 5 bis 8 TaxonomieVO und der delegierten VO (EU) 2022/1288. In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir folgendes bekannt:
Nachhaltigkeitsstrategie (Art. 3 SFDR):
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - ESG) bezeichnet, dessen Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Die WPAC AG berücksichtigt Nachhaltigkeitsgrundsätze bei der Unternehmensführung und im Investmentmanagement. Trotz dieser Nachhaltigkeitsorientierung hat sich die WPAC AG dazu entschieden, ihr Investmentmanagement bis auf Weiteres nicht am Regelwerk der EU auszurichten, da sie dieses als zu formalistisch, unklar und unpraktisch erachtet. Zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen erklärt die WPAC AG deshalb, dass die von ihr eingesetzten Investmentstrategien und Finanzinstrumente nicht den Grundsätzen der Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung entsprechen. Die WPAC AG wird die Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit weiterhin streng beobachten und ihre diesbezügliche Politik zu gegebener Zeit anpassen.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheide auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR sowie Art. 12 und 13 del. VO (EU) 2022/1288)
Nachhaltigkeitsrisiken können direkt einen Einfluss auf den Wert von Anlagen ausüben, indem sie andere relevante Risiken, wie beispielsweise Marktrisiko, Kredit- und Gegenparteirisiko, Liquiditätsrisiko, Rechtsrisiko, Reputationsrisiko oder das operationelle Risiko verstärken. Nachhaltigkeitsrisiken können unter anderem zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder des Rufs eines Unternehmens führen und sich somit in bedeutendem Masse negativ auf den Wert des Unternehmens auswirken. Die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Investmentmanagement kann nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Interessen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Die WPAC AG berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheide auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da keine Strategie verfolgt wird, die eine Einschränkung hinsichtlich der Produktpalette mit sich zieht.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)
Unsere Vergütungssystem ist so ausgelegt, dass keine Anreize bestehen übermässige Risiken einzugehen. Im Rahmen unseres Vergütungssystems wird den Interessen des Kunden jederzeit Rechnung getragen. Es gibt somit auch keine Anreize bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben. Es werden auch keine Anreize für ein häufiges Kaufen und Verkaufen von Finanzinstrumenten gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Das Vergütungssystem ist neutral aufgesetzt, d.h. es werden keine Anreize gesetzt bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder aber diese zu vermeiden.
Mauren, 14. November 2024