Impressum
FL-Handelsregister-Nr.
FL-0002.414.342-2
Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Kammer
https://www.vuvl.li/
Inhalt
© Copyright Weder Partner Asset Management & Consulting AG
Umsetzung des Internetauftrittes
Sitewalk - Websites & Online Marketing
Design
Sitewalk - Websites & Online Marketing
Disclaimer (Beschränkung der Verantwortlichkeit)
Dies ist die Website der Weder Partner Asset Management & Consulting AG (nachfolgend "Websitebetreiber" genannt). Die nachstehenden Ausführungen gelten für alle Seiten und Unterseiten dieser Website. Personen, welche auf diese Webseiten zugreifen und Informationen abrufen, erklären sich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden:
Benutzung
Der Websitebetreiber unternimmt alle Anstrengungen, um einen sicheren Betrieb der Website sicherzustellen. Dennoch können Mängel wie z.B. Datenverlust oder -verfälschung, Virenbefall, Betriebsunterbruch etc. nicht ausgeschlossen werden. Der Zugriff auf die Webseiten erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
Haftungsausschluss
Der Websitebetreiber lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden ab, die sich aus dem Zugriff auf ihre Website beziehungsweise auf einzelne Teile davon (wie z.B. heruntergeladene Dokumente), deren Benutzung (bzw. aus der Unmöglichkeit des Zugriffs oder der Benutzung) oder Links auf andere Websites ergeben.
Gewährleistungsausschluss
Der Websitebetreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Websitebetreiber, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Websitebetreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.
Verknüpfte Websites (Links)
Die Webseiten enthalten zum Teil Links zu Websites von Dritten. Der Websitebetreiber übernimmt für deren Inhalt, den darauf angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder sonstigen Angeboten sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen keine Verantwortung. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mitwirkungspolitik
Die WPAC Weder Partner Asset Management & Consulting AG, Mauren (nachfolgend „Unternehmen“) fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben.
· Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche das Unternehmen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
· Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
· Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.
· Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR findet nicht statt.
· Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
· Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
· Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.